MUNV NRW, 58.78.04.02/2021 |
Düsseldorf, den 01. Februar 2023 |
Bei der turnusmäßig im 5-Jahres-Zeitraum durchgeführten bundesweiten Straßenverkehrszählung (SVZ) handelt es sich um eine Zählung in der Verantwortung des Bundes, die sich primär auf Bundesfernstraßen erstreckt und mit deren Durchführung und Auswertung die Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) betraut ist. Länder, Kreise und Kommunen haben darüber hinaus Gelegenheit, die Zählung auf das nachgeordnete Netz in ihrem jeweiligen Zuständigkeitsbereich auszudehnen und eine Auswertung im bundesweit einheitlichen Maßstab vornehmen zu lassen.
Die Zählung orientiert sich an den seitens des Bundes veröffentlichten "Richtlinien für die Straßenverkehrszählung auf den Bundesfernstraßen" und musste diesmal angesichts der Corona-Pandemie gegenüber der ursprünglichen Terminplanung um ein Jahr verschoben werden (2021 anstelle 2020).
Bereits im Vorfeld ebendieser Zählung hatte sich angesichts der termingebundenen Verpflichtung zu einer Lärmkartierung die Notwendigkeit ergeben, Kennwerte des Verkehrsgeschehens bundesweit flächendeckend und mit möglichst aktuellem Zeitbezug zu erarbeiten und den zuständigen Umweltverwaltungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
Hierzu hatte die BASt ein Verfahren zur "Fortschreibung/Hochrechnung der Ergebnisse der SVZ 2015 und der temporären Messungen 2016 bis 2019 auf das Jahr 2019" erarbeitet, welches im Anschluss Gegenstand einer gutachterlichen Untersuchung geworden war.
Wie schon im Fall ebendieser Untersuchung sind auch die Ergebnisse der SVZ 2021 für Nordrhein-Westfalen wie folgt verfügbar:
• in tabellarischer Form unter http://www.verkehrsdaten.nrw (Gesamtnetz; hier findet sich auch die Verkehrsstärkenkarte 2021 selbst)
• in tabellarischer Form unter https://www.bast.de/DE/Statistik/Verkehrsdaten/Manuelle- Zaehlung.html (nur übergeordnetes Netz (Bundesautobahnen/Bundesstraßen)
• im Rahmen der nordrhein-westfälischen Straßeninformationsbank (NWSIB) unter https://www.nwsib-online.nrw.de
Zu beachten ist bei der Interpretation der Ergebnisse noch folgendes:
▸ Sämtliche Zählungen erfolgen stichprobenhaft und stellen eine Erhebung des tatsächlichen Verkehrsaufkommens über einen begrenzten Zeitraum dar, einschließlich aller Besonderheiten oder Störfaktoren wie z. B.: Baustellen, bauzeitliche Umfahrungen, Großveranstaltungen oder Straßensperrungen. Als unmittelbare Beurteilungs- und Bemessungsgrundlage sind die gezählten Tageswerte angesichts der täglichen, monatlichen und jahreszeitlichen Schwankungen des Verkehrs grundsätzlich nur eingeschränkt geeignet.
▸ Ergänzend sind die Daten der kontinuierlich zählenden Dauerzählstellen, die permanent betrieben und ausgewertet werden, eminent wichtig. Sie stellen die Verkehrsentwicklung im Erfassungsjahr dar und gehen als Basiswert in die Hochrechnung der Stichproben ein. Damit ist sichergestellt, dass auch besondere Verkehrsverhältnisse berücksichtigt werden. Anhand typisierter Ganglinien ("Verlaufskurven") und unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten werden die Zähldaten auf eine für das Gesamtjahr maßgebende "Durchschnittliche Tägliche Verkehrsstärke" (DTV) hochgerechnet.
Angesichts der genannten verkehrlichen Besonderheiten kann ein Abgleich der Verkehrsstärken mit Ergebnissen aus vorangegangenen Zählungen - erst recht vor dem Hintergrund der auch im Berichtsjahr 2021 noch andauernden Corona-Pandemie (mit flächendeckenden Auswirkungen) und der Flutkatastrophe vom Sommer desselben Jahres (mit regionalen Auswirkungen) - nur bedingt zielführend sein. Für vergleichende Betrachtungen sind ebendiese verkehrlichen Besonderheiten jeweils mit zu berücksichtigen.
MUNV NRW, 58.78.04.02/2019 |
Düsseldorf, den 11. Juli 2022 |
Vor dem Hintergrund der innerhalb der 34. Verordnung zur Durchführung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchV) gesetzlich verankerten termingebundenen Verpflichtung zu einer Lärmkartierung und der zuletzt coronabedingt einjährigen Verschiebung der hierzu im Regelfall genutzten Straßenverkehrszählung (SVZ) - im konkreten Fall der SVZ 2020 - ist die Notwendigkeit entstanden, bereits im Vorfeld ebendieser Zählung Kennwerte des Verkehrsgeschehens bundesweit flächendeckend und mit möglichst aktuellem Zeitbezug zu erarbeiten und den zuständigen Umweltverwaltungen fristgerecht zur Verfügung zu stellen.
Seitens des seinerzeitigen Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und der fachlich federführenden Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) wurde hierzu ein Verfahren zur "Fortschreibung/Hochrechnung der Ergebnisse der SVZ 2015 und der temporären Messungen 2016 bis 2019 auf das Jahr 2019" erarbeitet.
Zugunsten einer hohen Ergebnisqualität wurden zur Ermittlung der Verkehrswerte in Abhängigkeit von der Zählstellenart unterschiedliche Herangehensweisen gewählt, im Einzelnen:
Die Ergebnisse dieser Untersuchung stellen die aktuellste bundesweit flächendeckend verfügbare Datenquelle für ein "pandemieunbeeinflusstes" Verkehrsgeschehen dar und sind Gegenstand der hier vorliegenden Verkehrsstärkenkarte 2019. Darüber hinaus sind die Ergebnisse wie folgt verfügbar:
• in tabellarischer Form unter http://www.verkehrsdaten.nrw (Gesamtnetz; hier findet sich auch die Verkehrsstärkenkarte 2019 selbst)
• in tabellarischer Form unter https://www.bast.de/DE/Statistik/Verkehrsdaten/Manuelle- Zaehlung.html (nur übergeordnetes Netz (Bundesautobahnen/Bundesstraßen)
• im Rahmen der nordrhein-westfälischen Straßeninformationsbank (NWSIB) unter https://www.nwsib-online.nrw.de
Zu beachten ist bei der Interpretation der Ergebnisse noch folgendes:
▸ Anders als die Dauerzählungen erfolgen die Erhebungen im Rahmen des Verkehrsmonitorings lediglich über einen begrenzten Zeitraum, einschließlich aller Besonderheiten oder Störfaktoren wie z. B.: Baustellen, bauzeitliche Umfahrungen, Großveranstaltungen oder Straßensperrungen. Als unmittelbare Beurteilungs- und
Bemessungsgrundlage sind die gezählten Tageswerte angesichts der täglichen, monatlichen und jahreszeitlichen Schwankungen des Verkehrs grundsätzlich nur eingeschränkt geeignet.
▸ Ergänzend sind die Daten der kontinuierlich zählenden Dauerzählstellen, die permanent betrieben und ausgewertet werden, eminent wichtig. Sie stellen die Verkehrsentwicklung im Erfassungsjahr dar und gehen als Basiswert in die Hochrechnung der Stichproben ein. Damit ist sichergestellt, dass auch besondere Verkehrsverhältnisse berücksichtigt werden. Anhand typisierter Ganglinien ("Verlaufskurven") und unter Berücksichtigung lokaler Gegebenheiten werden die Zähldaten auf einen für das Gesamtjahr maßgebenden "Durchschnittlichen Täglichen Verkehrs-Wert" (DTV-Wert) hochgerechnet.
Angesichts der genannten verkehrlichen Besonderheiten und der unterschiedlichen Herangehensweisen kann ein Abgleich der Verkehrsstärken mit Ergebnissen aus vorangegangenen Zählungen (2015) ebenso wie mit Folgezählungen (2021) nur bedingt aufschlussreich sein. Für vergleichende Betrachtungen - insbesondere mit den Ergebnissen der Folgezählung 2021 - sind sowohl die verkehrlichen als auch die situativen Besonderheiten (Corona-Pandemie, Flutkatastrophe, etc.) jeweils mit zu berücksichtigen.